Was
kann ich als Mitglied erwarten?
-
Kollektivverträge
(gratis für alle Mitglieder)
Jährliche Lohn-/Gehaltsverhandlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
Arbeitszeitverkürzungen, Zulagen
- Beratung
und Betreuung
in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, Berechnen und
Einfordern von Ansprüchen
- Gewerkschaftlicher
Rechtsschutz
Mündliche und schriftliche Interventionen durch unsere Sekretäre
in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Kostenlose
Vertretung vor Gericht (nach sechs Beitragsmonaten)
- Aus- und
Weiterbildung
für JugendvertrauensrätInnen, BetriebsrätInnen,
FunktionärInnen
- Informationsveranstaltungen
und Seminare für interessierte KollegInnen
- Geregelt
und vereinbart werden in unseren Kollektivverträgen beispielsweise:
Lohn- und Gehaltserhöhungen Dienstverhinderungen,
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Arbeitszeit, Überstundenregelungen
Zulagen aller Art Lohn- und Gehaltseinstufungen
Kündigungsfristen
- Wir setzen
uns täglich für die Verbesserung und Sicherung der Arbeits-
und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer auf regionaler, landesweiter,
bundesweiter und internationaler Ebene ein, z. B. für:
Vollbeschäftigung gerechte Einkommen Gesundheit
Alterssicherung Bildung Ausbildung der Jugend
Demokratie Frauenförderung
- Kostenlose
Beratung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, z.
B.:
Lohn-/Gehaltsabrechnung, Einstufung Arbeitszeit, Überstunden
Kündigung, Abfertigung Urlaub, Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld Dienstverträge, Dienstzettel
Arbeitslosigkeit Pensionsfragen Insolvenz
- Betriebsbetreuung
und Unterstützung,
z, B.:
Unterstützung
bei Verhandlungen im Betrieb
Ständige Informationen
Beratung in betrieblichen, wirtschaftlichen und sozialen
Angelegenheiten
Vertretung des Betriebsrates vor Gericht
- Informationen
und Veranstaltungen für Mitglieder, z. B.:
Durchführen von Kursen und Seminaren Kollektivvertrag
und Lohntabelle Information über Kollektivverträge
Informationsbroschüren Internet-Zugang
Gewerkschaftszeitungen "Vorwärts", "Solidarität"
- Betriebsräteausbildung
(für Mitglieder kostenlos), z. B.:
Grundausbildung für BetriebsrätInnen
Gesundheitsschutz/Sicherheit im Betrieb
2-jährige Gewerkschaftsschule
Briefschule des ÖGB
Rhetorik, Verhandlungstechnik
Arbeitsrecht Pensionsrecht
- Beitragshöhe
(steuerlich voll absetzbar):
1,3% vom KV-Lohn (ohne Zuschläge)
- Beitragszahlung
in Betrieben ohne Betriebsrat mittels:
Erlagschein oder Dauerauftrag Einziehungsauftrag
Direktzahlung bei der Gewerkschaft
- Beitragszahlung
in den meisten Betrieben mit Betriebsrat mittels:
Lohn- oder Gehaltsabzug im Betrieb, falls gewünscht
- Gewerkschaftliche
Arbeitslosenunterstützung, Weihnachtsunterstützung
für arbeitslose ÖGB-Mitglieder, Unterstützung bei
Krankheit
- Streikunterstützung
- Aus- und
Weiterbildungskurse:
Ermäßigt bei BFI-Kursen
- Freizeit-
und Unfallversicherung für ÖGB-Mitglieder
(im Gewerkschaftsbeitrag enthalten)
Freizeitunfall-Versicherung Unfallspitalgeld-Versicherung
Ablebensrisiko-Versicherung Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
- Vergünstigter
Urlaub
in Urlaubshäusern
- Haftpflichtversicherung
für Betriebsräte im Aufsichtsrat
- und vieles
mehr ...
GBV
Graphischer Bildungsverband
Träger aller fachlichen Weiterbildungskurse
Herausgeber der GRÖ (Graphischen Revue Österreichs)
STAND: JUNI
2000
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oben
GRAPHISCHES
GEWERBE
BLITZLICHTER
aus dem Kollektivvertrag Graphisches Gewerbe
Auszug aus dem Mantelvertrag (Arbeiter).
Bei Aufnahme
ist der Dienstgeber verpflichtet, dem Dienstnehmer einen Dienstzettel
auszuhändigen. (Neben den persönlichen Daten sind die
genauen Eckdaten des Vertragsverhältnisses, die Einstufung
lt. Kollektivvertrag, der Lohn/das Gehalt, der genaue Arbeitsort,
die Arbeitszeit usw. anzuführen.)
- 3% Betriebserfahrungszulage
nach jeweils 5, 10 und 15 Jahren auf Basis des Kollektivvertrages.
(§ 10 MV)
- 37
Stunden
wöchentliche Normalarbeitszeit.
- 36 Stunden
bei Tageszeitungen.
- Der
24. und 31. Dezember sind unter Fortzahlung des Entgelts
arbeitsfrei. (§ 12 MV)
- 11
Stunden Ruhepause
zwischen Arbeitsende und -wiederbeginn. Bei Ruhezeitverkürzung
bzw. angeordneter Pausenverschiebung um mehr als eine 1/2 Stunde
1 Normalstundenlohn Entschädigung zusätzlich. (§
13 MV)
- 50%
Nachtzuschlag
für Arbeitszeit zwischen 18 Uhr und 6 Uhr, 3. oder 4. Schicht
bis 7 Uhr.
- 50% Nachtzuschlag
für Überstunden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. (§
14 MV)
- 50% Überstundenzuschlag.
- 1/4 Stunde
bezahlte Pause
nach 1 Überstunde.
- Bis 1
Normalstundenlohn Extravergütung für Wegzeit bei
Überstundenleistung. Fahrtkostenersatz an Samstagen. (§
16 MV)
- 100% Zuschlag
+ 100% Zeitausgleich
für Stunden an Sonn- und Feiertagen zusätzlich zum Gesamtstundenlohn.
(§ 17 MV)
- Einbeziehung
der Überstunden
in die Berechnung des Urlaubsentgelts. (§ 18 MV)
- 5
Gesamtwochenlöhne Urlaubszuschuss.
(§ 19 MV)
- 5 Gesamtwochenlöhne
Weihnachtszuschuss.
Auszahlung spätestens 15. November.
(§ 20 MV)
- Abfertigung
2
Monate Abfertigung nach 3 Jahren
3 Monate Abfertigung nach 5 Jahren
4 Monate Abfertigung nach 10 Jahren
6 Monate Abfertigung nach 15 Jahren
9 Monate Abfertigung nach 20 Jahren
12 Monate Abfertigung nach 25 Jahren
100% Abfertigung auch für Hinterbliebene. (§
21 MV)
- Bis zu 24%
Ausbilderzulage für Lehrlingsausbilder. (§ 25
MV)
- Förderung
bei Weiterbildung. (§ 26 MV)
- Gesundheitsvorsorge
am Arbeitsplatz. (§ 29 MV)
- Zweimal
1/4 Stunde Pause
bei Bildschirmarbeit. (§ 4 SB DV)
- Fristen
bei Kündigung durch den Dienstgeber:
2 Wochen nach 4 Wochen
4 Wochen nach 3 Jahren
6 Wochen nach 6 Jahren
8 Wochen nach 10 Jahren
10 Wochen nach 20 Jahren
13 Wochen nach 25 Jahren
16 Wochen nach 30 Jahren
Zur Erledigung von Formalitäten zum Stellenwechsel je
Woche 8 Stunden.
- Fristen bei
Kündigung durch den Dienstnehmer:
2 Wochen nach 4 Wochen
3 Wochen nach 3 Jahren
4 Wochen nach 6 Jahren
Zur Erledigung von Formalitäten zum Stellenwechsel je
Woche 4 Stunden. (§ 4 MV)
- Präsenz-
und Zivildienst werden generell als Dienstzeit angerechnet. (Arbeitsplatzsicherungsgesetz)
Lehrlinge
- 37 Stunden
wöchentliche Arbeitszeit. (§ 4 KV L)
- 5 wöchentliche
Lehrlingsentschädigungen Urlaubszuschuss und Weihnachtszuschuss.
(§§ 6, 7 KV L)
PPV-INDUSTRIE
BLITZLICHTER
aus dem Kollektivvertrag Papier und Pappe verarbeitende Industrie
Auszug aus dem Mantelvertrag (Arbeiter).
Der Dienstgeber
ist verpflichtet, dem Dienstnehmer einen Dienstzettel auszuhändigen.
(Neben den persönlichen Daten sind die genauen Eckdaten des
Vertragsverhältnisses, die Einstufung lt. Kollektivvertrag,
der Lohn/das Gehalt, der genaue Arbeitsort, die Arbeitszeit usw.
anzuführen.) (§ 2 MV)
- 38
Stunden
wöchentliche Arbeitszeit. (§ 4 MV)
- 31.
Dezember
ab 12 Uhr arbeitsfrei. (§ 4 MV)
- 11
Stunden Ruhepause
zwischen Arbeitsende und -wiederbeginn. Bei Ruhezeitverkürzung
pro Stunde 1 Normalstundenlohn Entschädigung zusätzlich.
(§ 6 MV)
- Zuschlag
lt. Lohntabelle bei Schichtarbeit
zwischen 19 Uhr und 6 Uhr. (§ 5 MV)
- Wird die
Ruhepause vom Arbeitgeber um mehr als 1 Stunde verschoben, ist
dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in der Höhe eines
Stundenlohnes zu bezahlen. (§ 6 MV)
- 100% Zuschlag
für Überstunden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. (§
7 MV)
- 50% Überstundenzuschlag.
(§ 7 MV)
- 1/4 Stunde
bezahlte Pause
nach 2 Überstunden. (§ 7 MV)
- Fahrtspesen
werden dem Arbeitnehmer bei Leistung von Überstunden an Samstagen
in der Höhe der Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels
ersetzt. (§ 7 MV)
- 100% Zuschlag
für Sonn- und Feiertagsarbeit und Bezahlung der Fahrtspesen
in der Höhe der Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels.
(§§ 8,9 MV)
- 0,22 €
Betriebserfahrungszulage
pro Stunde nach jeweils 5, 10 und 15 Jahren bei Facharbeitern
und 0,16 € bei sonstigen Arbeitern nach jeweils 10 bzw. 15
Jahren. (§ 10 MV)
- 5
Wochenlöhne Urlaubszuschuss.
(§ 12 MV)
- 4 1/3
Wochenlöhne Weihnachtszuschuss.
Auszahlung spätestens 15. November. (§ 13 MV)
- Arbeitsverhinderung
kann zusätzlich zur Pflegefreistellung lt. Gesetz bei plötzlicher
schwerer Erkrankung eines Angehörigen im eigenen Haushalt,
wenn die Anwesenheit notwendig ist, in Anspruch genommen werden.
(§ 14 MV)
- Fristen
bei Kündigung:
2 Wochen bis 5 Jahre
4 Wochen nach 5 Jahren
6 Wochen nach 20 Jahren
(§ 16 MV)
- Zum Suchen
eines neuen Arbeitsplatzes je Woche 1 Tag. (§ 16
MV)
- Präsenz-
und Zivildienst
werden generell als Dienstzeit angerechnet. (Arbeitsplatzsicherungsgesetz)
- Abfertigung:
2 Monate Abfertigung nach 3 Jahren
3 Monate Abfertigung nach 5 Jahren
4 Monate Abfertigung
nach 10 Jahren
6 Monate Abfertigung
nach 15 Jahren
9 Monate Abfertigung
nach 20 Jahren
12 Monate Abfertigung
nach 25 Jahren
(§ 17 MV)
- Gesundheit
am Arbeitsplatz.
(§ 18 MV)
Lehrlinge
- 38 Stunden
wöchentliche Arbeitszeit. (§ 4 MV)
- 5 wöchentliche
Lehrlingsentschädigungen Urlaubszuschuss. (§ 12 MV)
- 4 1/3
wöchentliche
Lehrlingsentschädigungen Weihnachtszuschuss.
(§ 13 MV)
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